Rechtsprechung
BVerwG, 15.08.1979 - 4 C 18.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlende richterliche Sachkunde und fehlerhafte Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens als unvorschriftsmäßige Besetzung des entscheidenden Gerichts
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.11.1978 - VI A 94/77
- BVerwG, 28.05.1979 - 4 CB 18.79
- BVerwG, 15.08.1979 - 4 C 18.79
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89
Planfeststellung einer Bundesfernstraße - öffentliche Belange - Existenzbedrohung …
Der Kläger kann daher nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt.v. 18.3.1963 -- 4 C 18.79 -- BVerwGE 67, 74; Urt.v. 22.3.1985 -- 4 C 15.83 -- BVerwGE 71, 166) nicht nur eine fehlerhafte Berücksichtigung seiner eigenen Belange bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG rügen, sondern auch geltend machen, daß öffentliche Belange oder Belange anderer Personen nicht mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die Abwägung eingestellt worden seien.